Ein Pilot sollte bei seiner BU-Versicherung darauf achten, dass eine Fluguntauglichkeitsklausel hierin vereinbart ist. Allerdings muss die Loss of Licence Klausel optimal ausgestaltet sein, da sonst die Gefahr besteht, dass es im Fall einer Fluguntauglichkeit zu einer unangenehmen Überraschung kommt und die Versicherung die Zahlung der BU-Rente verweigert. Wichtige Hinweise und typische Fallstricke.
Die Ausgestaltung einer hervorragenden Loss of Licence Klausel
Der Versicherungsfall
Vollständige Berufsunfähigkeit aufgrund Fluguntauglichkeit
Wenn die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich war,so liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor.
Fluguntauglichkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 (Verkehrsflugzeugführer) ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorliegen.
Unsere Bedingungen sehen bei Fluguntauglichkeit keine abstrakte oder konkrete Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf vor.
Mit dieser Klausel ist ein Pilot von Verkehrsflugzeugen bereits dann abgesichert, wenn er die Tauglichkeitsklasse eins und damit die Lizenz aus gesundheitlichen Gründen verliert.
Weiterhin verzichtet der Berufsunfähigkeitsversicherer sowohl auf die abstrakte, als auch auf die konkrete Verweisung.
Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung bedeutet, er kann die Leistung nicht verweigern, weil der versicherte Pilot theoretisch noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte, wie zum Beispiel Fluglehrer.
Außerdem wird auch auf die konkrete Verweisung verzichtet. Wird auf die konkrete Verweisung verzichtet, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann die versicherte Rente weiter, wenn der versicherte Pilot einen anderen Beruf tatsächlich ausübt und hieraus ein Einkommen erzielt.
Die meistens Loss of Licence Versicherungen verzichten zwar auf die abstrakte Verweisung, jedoch nicht auf die konkrete Verweisung.
Der Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten ist eine absolute TOP-Leistung in der LoL-Versicherung.
Nur die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Piloten verzichten auf die abstrakte und konkrete Verweisung!
Es wird bei dieser Klausel auch nicht zwischen einer Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung unterschieden. Ebenso wird der Versicherungsschutz nicht auf eine unbefristete Anstellung abgestellt. Die meisten Loss of Licence Versicherungen, die in Deutschland angeboten werden, gelten nur, solange der Pilot in einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung beschäftigt ist.
Da niemand sicher sein kann, ob er immer in einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung arbeitet, ist eine Beschränkung des Versicherungsschutzes auf eine Zeit in welcher der Pilot lediglich in Teilzeit oder befristet beschäftigt ist, eine extrem gefährliche Einschränkung der meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Flugzeugführer.
Unsere Loss of Licence Versicherung beinhaltet diese Einschränkungen nicht!
Ein weiterer Stolperstein, der sich in vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen für Piloten findet, ist, wenn der Flugzeugführer den Arbeitgeber wechselt. Hier wird der Versicherungsschutz mit folgender Formulierung eingeschränkt:
Der Versicherungsschutz besteht nur so lange, wie der versicherte Pilot in einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist, bei dem er bei Vertragsabschluss beschäftigt war.
Wechselt der Versicherte den Arbeitgeber, kann der Versicherer prüfen, ob er den Piloten weiter gegen Fluguntauglichkeit versichern will. Wie diese Prüfung allerdings aussieht, wird in den Versicherungsbedingungen nicht erläutert. Im Zweifelsfall hat der versicherte Pilot jahrelang in seine Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt, wechselt den Arbeitgeber und der Versicherer versichert ihn nicht weiter gegen das Risiko Fluguntauglichkeit.
Eine Loss of Licence Versicherung mit einer Arbeitgeberklausel kann also keinesfalls eine gute Absicherung gegen Lizenzverlust darstellen!
Unsere Lizenzverlustversicherung lässt den Versicherungsschutz weiterbestehen, wenn der versicherte Pilot unmittelbar zu einem Arbeitgeber wechselt, der ein Verkehrsrecht für Deutschland hat. Wenn Sie Anbieter und Bedingungen gegenüberstellen möchten, hilft der Vergleich Loss of Licence. Gern prüfen wir Ihre LoL-Versicherung oder Angebote.
Ein Pilot ist mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Loss of Licence Klausel bestens abgesichert!
Ihr Angebot für die LoL-Versicherung
Entscheidend ist nicht nur der Beitrag, sondern vor allem die Qualität der Loss-of-Licence-Klausel und ob der Versicherer auf abstrakte und konkrete Verweisung verzichtet. Dazu kommen Details wie Schutz bei Teilzeit/befristet sowie Regeln zum Arbeitgeberwechsel.
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung verhindert, dass der Versicherer auf „andere Tätigkeiten“ verweist. Der Verzicht auf konkrete Verweisung sorgt dafür, dass die Leistung auch dann weiterläuft, wenn tatsächlich ein anderer Beruf ausgeübt wird. Genau diese Kombination ist bei Piloten ein zentraler Qualitätsfaktor.
Bei Piloten steht das Risiko Medical-Verlust bzw. Tauglichkeitsklasse 1 im Vordergrund. Eine saubere LoL-Regelung knüpft an die flugmedizinische Tauglichkeit an. Details zu typischen Ausgestaltungen findest du hier: Loss of Licence Klauseln.
Kritisch sind Klauseln, die den Schutz an Bedingungen knüpfen, die sich im Berufsleben ändern können – z. B. Vollzeit/unbefristet, bestimmte Arbeitgeber oder unklare „Prüfvorbehalte“ bei Arbeitgeberwechsel. Hinweise, worauf Piloten achten sollten: Wichtige Hinweise zur LoL-Versicherung.
Ja. Wenn der Versicherungsschutz nur bei unbefristeter Vollzeit gilt, kann das in der Praxis zu gefährlichen Lücken führen. Eine hochwertige Lösung sollte den Schutz nicht davon abhängig machen.
Viele Bedingungen sind hier eine Schwachstelle. Idealerweise bleibt der Schutz auch bei Arbeitgeberwechsel bestehen – z. B. wenn der Pilot zu einem Arbeitgeber wechselt, der ein Verkehrsrecht für Deutschland hat. Genau an dieser Stelle unterscheiden sich „gute“ von „sehr guten“ Bedingungen.
Weil sie zu den häufigen Ursachen für längere Ausfälle gehören können. Für Piloten ist entscheidend, dass der Schutz nicht durch Ausschlüsse ausgehöhlt wird. Eine gute BU/LoL-Lösung sollte hier ohne unnötige Einschränkungen auskommen.
Am besten durch eine gezielte Bedingungsprüfung – insbesondere der LoL-Klausel (Verweisung, Teilzeit/befristet, Arbeitgeberwechsel, Ausschlüsse). Dafür gibt es diese Seite: Prüfung Pilotenversicherung / LoL-Versicherung.
Wenn du die Bedingungen und die LoL-Klausel passend zu deiner Situation haben möchtest, kannst du hier unverbindlich anfragen: Jetzt Angebot anfordern.