Das Wichtigste in Kürze

  • Eine normale BU-Versicherung ist für Piloten häufig ungeeignet – entscheidend sind die Bedingungen rund um Loss-of-Licence und Fluguntauglichkeit.
  • In der Praxis gibt es meist drei Gruppen: gut beraten, scheinbar abgesichert (Klausel reicht nicht) und falsch abgesichert (ohne wirksamen Schutz bei Lizenzverlust).
  • Achte auf klare Formulierungen zur Tauglichkeitsklasse, zur Fluguntauglichkeitsklausel und auf mögliche Ausschlüsse (z. B. Psyche).
  • Unverzichtbar: Verzicht auf abstrakte Verweisung und Verzicht auf konkrete Verweisung – sonst drohen Lücken im Leistungsfall.
  • Für die Praxis: Klauseln verstehen und Angebote prüfen lassen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum eine normale BU-Versicherung für Piloten oft nicht reicht
  2. Die 3 Gruppen – typische Beratungs- und Absicherungsfehler
  3. Checkliste: Was eine gute Loss-of-Licence-Versicherung beinhalten muss
  4. Angebote prüfen: Schwachstellen & Fallstricke erkennen
  5. Angebot anfordern

Berufsunfähigkeits­versicherung
für Piloten

Loss-of-Licence Versicherung

BU-Versicherung - Worauf ein Pilot bei der Loss-of-Licence Versicherung achten sollte

Möchte ein Pilot eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollte er einige wichtige Hinweise beachten.
Eine normale BU-Versicherung ist für Flugzeugführer absolut ungeeignet, da sie nicht auf die Besonderheiten des Berufs abgestimmt ist.
Betrachtet man, wie in der Regel der Abschluss einer Loss-of-Licence Versicherung (LoL) vonstattengeht, finden sich meist die nachfolgenden Szenarien.

Oft liegen bereits Angebote von Vermittlern oder Versicherungsvertretern vor.
Betrachtet an sich diese Angebote genauer, stellt sich oft heraus, dass diese zur Absicherung des Risikos Lizenzverlust bzw. Fluguntauglichkeit nicht ausreichend oder sogar völlig unzureichend für den Piloten sind.

Es zeigt sich, dass es bei gegen Berufsunfähigkeit versicherten Flugzeugführern in Deutschland drei unterschiedliche Gruppen gibt.

In der ersten Gruppe finden sich Flugzeugführer, die einen qualifizierten Vermittler gefunden haben, der sich in der Thematik des Risikos Fluguntauglichkeit auskennen und sich hierüber ausreichend informiert haben.
Diese Vermittler werden dementsprechend auch den zum Abschlusszeitpunkt besten Versicherungsschutz anbieten.
Eine wirklich gute Fluguntauglichkeitsversicherung bieten jedoch nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften an.
Hinzu kommt, dass bestimmte Loss-of-Licence-Versicherungen auch nicht von allen Vermittlern angeboten werden können.

Eine weitere Gruppe ist diejenige, in der der versicherte Pilot eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und diese eine Fluguntauglichkeitsklausel enthält. In dieser Gruppe stellt man häufig fest, dass die BU-Versicherung zwar eine Loss-of-Licence Klausel enthält, diese aber den Bedarf des Versicherten nicht hinreichend abdeckt.
In dieser Gruppe kommt der Pilot meist erst im Leistungsfall zu der Erkenntnis, dass seine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fluguntauglichkeitsklausel ihn nicht ausreichend schützt.
Diese Flugzeugführer befinden sich in einer trügerischen Sicherheit.

Die dritte vorzufindende Gruppe ist die wohl am schlechtesten beratene. In dieser Gruppe finden sich Versicherte, die eine normale BU-Versicherung bei einem Vermittler abgeschlossen haben, der sich mit der speziellen Problematik des Berufs Pilot nicht auskennt oder dem es im schlimmsten Fall nur um den Abschluss eines Vertrages ging.
Der versicherte Flugzeugführer hat in diesem Fall zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung, jedoch deckt diese nicht das Risiko Loss-of-Licence bzw. Verlust der Tauglichkeitsklasse ab. In diesem Fall ist die Fluguntauglichkeit gar nicht versichert.
Natürlich kann der Abschluss einer solch ungeeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung auch daran liegen, dass es sich bei dem Vermittler um einen abhängigen Versicherungsvertreter handelt, der lediglich die Angebote "seiner" Versicherungsgesellschaft verkaufen darf und muss.

Wir überprüfen gerne Ihnen vorliegende Angebote oder Ihre bestehende Loss-of-Licence Versicherung auf mögliche Schwachstellen und Fallstricke.

Fordern Sie sich Ihr individuelles Angebot für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten mit Loss-of-Licence-Klausel an.

Was eine gute Loss-of-Licence-Versicherung beinhalten muss

Eine gute Loss-of-Licence-Versicherung sollte das Risiko Fluguntauglichkeit eindeutig abdecken. Entscheidend ist eine klare Fluguntauglichkeitsklausel und die vertragliche Bestätigung, dass der Lizenzverlust mitversichert ist. Ebenso wichtig ist, dass der Verlust der Tauglichkeitsklasse ausdrücklich als Leistungsanlass genannt wird und damit nicht auslegungsbedürftig bleibt.

Für eine belastbare Absicherung gehört außerdem der Verzicht auf abstrakte Verweisung ebenso dazu wie der Verzicht auf konkrete Verweisung. Damit wird verhindert, dass Sie im Leistungsfall auf andere Tätigkeiten verwiesen werden. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass psychische Erkrankungen ohne Ausschlüsse oder Einschränkungen mitversichert sind. Zusätzlich sollte ein verkürzter Prognosezeitraum vereinbart sein, damit die Leistung nicht unnötig verzögert wird.

Unser LoL-Versicherung erfüllt sämtliche oben genannten Punkte.
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FAQ – Häufige Fragen zur Loss-of-Licence-Absicherung

Warum ist eine normale BU-Versicherung für Piloten oft nicht ausreichend?

Weil eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung häufig nicht klar und eindeutig regelt, wie der Versicherer bei Lizenzverlust, Fluguntauglichkeit oder beim Verlust der Tauglichkeitsklasse leistet. Entscheidend sind die konkreten Vertragsbedingungen, nicht die Überschrift „BU“. Darum sollte der Schutz für Piloten immer auf diese Besonderheiten geprüft werden.

Woran erkenne ich, ob meine BU einen echten Loss-of-Licence-Schutz bietet?

Ein belastbarer Schutz liegt vor, wenn die Bedingungen den Leistungsanlass (z. B. Fluguntauglichkeit / Lizenzverlust) klar definieren und keine Auslegungslücken lassen. Wichtig ist außerdem, dass der Verlust der Tauglichkeitsklasse ausdrücklich berücksichtigt wird und zentrale Punkte wie Verzicht auf abstrakte Verweisung und Verzicht auf konkrete Verweisung enthalten sind.

Was sind typische Fallstricke bei Loss-of-Licence-Klauseln?

Häufige Fallstricke sind unklare Formulierungen, eingeschränkte Auslöser (z. B. nur unter bestimmten Voraussetzungen), fehlende Bezugnahme auf die Tauglichkeitsklasse oder Ausschlüsse bei bestimmten Diagnosen. Kritisch können auch Regelungen sein, die im Leistungsfall eine Verweisung auf andere Tätigkeiten ermöglichen oder die Leistung durch lange Prognosezeiträume verzögern.

Warum sind Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung so wichtig?

Weil der Versicherer sonst argumentieren kann, dass eine andere Tätigkeit noch möglich oder zumutbar sei – selbst wenn das Fliegen dauerhaft nicht mehr möglich ist. Für Piloten ist deshalb der Verzicht auf abstrakte Verweisung und der Verzicht auf konkrete Verweisung ein zentraler Baustein für verlässlichen Schutz.

Sollten psychische Erkrankungen mitversichert sein?

Ja. Für eine umfassende Absicherung ist wichtig, dass psychische Erkrankungen ohne Ausschlüsse oder Einschränkungen mitversichert sind. Gerade bei längeren Ausfallzeiten können psychische Belastungen eine Rolle spielen – daher sollte dieser Punkt in der Prüfung der Bedingungen immer berücksichtigt werden.

Was kann ich tun, wenn ich bereits ein Angebot oder einen bestehenden Vertrag habe?

Dann lohnt sich eine Prüfung der Bedingungen auf Schwachstellen – insbesondere bei Loss-of-Licence, Fluguntauglichkeit, Tauglichkeitsklasse, Verweisung und Ausschlüssen. Wir überprüfen gerne Ihnen vorliegende Angebote oder Ihre bestehende Loss-of-Licence-Absicherung auf mögliche Fallstricke.

Wie fordere ich ein passendes Angebot an?

Wenn Sie eine belastbare Absicherung möchten, können Sie hier Ihr individuelles Angebot anfordern: Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten mit Loss-of-Licence. So erhalten Sie eine Lösung, die auf die Besonderheiten Ihres Berufs zugeschnitten ist.