Wie die Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten (LoL-Versicherung) in der Einkommenssteuer behandelt wird, kommt darauf an, welcher Schicht die BU-Versicherung zuzuordnen ist.
Hierzu muss zunächst das System der Schichten erläutert werden. Weitere Hinweise zur Absicherung finden sich auch unter Hinweise zur Loss-of-Licence-Versicherung.
Es gibt in Deutschland das System der drei Schichten in der Lebensversicherung, zu der auch die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Loss of Licence Versicherung zählen.
Zu der ersten Schicht gehört die staatlich geförderte Altersversorgung. Diese ist auch unter den Namen Rürup Rente bekannt.
Die zweite Schicht betrifft vor allem die betriebliche Loss of Licence Versicherung durch Entgeltumwandlung.
Eine privat geführte Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Piloten fällt unter die dritte Schicht. Zur Absicherungshöhe passt ergänzend: Wie hoch sollte die BU-/LoL-Rente sein?.
Wichtig ist zu bedenken, dass die Entscheidung für eine der drei Schichten in der Regel endgültig ist. Man sollte sich also ganz genau überlegen, für welche Variante man sich entscheidet.
LoL-Versicherung der ersten Schicht:
Ein Pilot, der eine Loss-of-Licence-Versicherung als BU-Versicherung der ersten Schicht abschließt, muss wissen, dass die Fluguntauglichkeitsversicherung in diesem Fall immer nur als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen werden kann.
Die Versicherung muss immer als Rentenversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen werden und der Beitrag der LoL-Versicherung darf 50 Prozent der Beitragssumme nicht übersteigen.
Alleinstehende können im Jahr 2020 bis zu 25.046 Euro bei der Einkommenssteuer als Sonderausgaben absetzen. 90 Prozent dieses Betrags werden als steuerlich absetzbar als Sonderausgaben anerkannt.
Verheiratete oder Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften können die doppelten Summen bei der Steuer geltend machen.
Nachteil:
Eine Leistung aus der Loss-of-Licence-Versicherung unterliegt im Jahr 2020 mit 80 Prozent der Einkommenssteuer. Bis zum Jahr 2040 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent.
Eine ausgezahlte Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verringert sich durch die hohe Steuer sehr.
Hinzu kommt, dass nur eine Kombination mit einer Rentenversicherung in dieser Kombination erlaubt ist, um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten.
An die Rentenversicherung sind ebenfalls gesetzliche Vorgaben geknüpft, damit der Beitrag von der Steuer abgesetzt werden kann.
Es lässt sich sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten (Loss-of-Licence-Versicherung) in der ersten Schicht insgesamt mehr Nachteile birgt, als Vorteile.
Eine LoL-Versicherung sollte nicht aus steuerlichen Gründen abgeschlossen werden, sondern dient der Existenzsicherung des Piloten bei Tauglichkeitsverlust.
Loss-of-Licence-Versicherung der zweiten Schicht
Hier soll lediglich die betriebliche Altersvorsorge als BU-Versicherung für Piloten betrachtet werden, da diese die am häufigsten vorkommende Variante der LoL-Versicherung in der zweiten Schicht darstellt.
Bei der Betrachtung in Bezug auf die Einkommenssteuer der Loss-of-Licence-Versicherung als betriebliche Direktversicherung muss man zwischen der Einzahlungsphase und Auszahlungsphase unterscheiden.
Während der Einzahlungsphase wird der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen. Aus diesem Grund nennt man diese Form der LoL-Versicherung auch Entgeltumwandlung, der Bruttolohn wird direkt in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt.
Hierdurch ergibt sich ein geringerer Bruttolohn. Dies führt dazu, dass die Sozialabgaben sich ebenfalls verringern.
Ein Beitrag von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ist im Rahmen der Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei
Der Nachteil der betrieblichen Loss-of-Licence-Versicherung liegt für den versicherten Piloten ebenfalls im Leistungsfall. Kommt die versicherte LoL-Rente zur Auszahlung unterliegt sie in voller Höhe dem persönlichen Satz der Einkommenssteuer. Weiterhin werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf eine ausgezahlte Rente aus der BU-Versicherung für Piloten fällig.
Der wohl größte Nachteil einer Loss-of-Licence-Versicherung als betriebliche Versicherung ist, dass bei einem Arbeitgeberwechsel zwar die erworbenen Ansprüche im Rahmen der Portabilität mitgenommen werden können, nicht jedoch unbedingt die Bedingungen der Fluguntauglichkeitsversicherung.
Auch die betriebliche Form der Loss-of-Licence-Versicherung ist aus mehreren Gründen nicht die optimale Lösung für einen Piloten. Einerseits verringert sich die ausgezahlte Rente durch die anfallende Einkommenssteuer und Sozialabgaben sehr, andererseits ist bei einem Arbeitgeberwechsel nicht gewährleistet, dass die Loss-of-Licence Klausel auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden kann.
Loss-of-Licence-Versicherung der dritten Schicht
Hat ein Pilot eine Berufsunfähigkeitsversicherung der dritten Schicht, handelt es sich um einen privaten Vertrag.
Die Kosten für diese Loss-of-Licence-Versicherung bringt er aus seinem Nettoeinkommen auf.
Den Beitrag kann der versicherte Pilot als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer geltend machen. Meist sind die Höchstgrenzen für die Sonderausgaben allerdings bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
Dennoch ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung (Loss-of-Licence-Versicherung) für den Piloten meist die beste Wahl.
Denn eine Steuer fällt bei der Auszahlung einer LoL-Rente nur auf den sogenannten Ertragsanteil an. Dieser ist abhängig von der Restlaufzeit, für die die BU-Rente noch gezahlt wird.
Der Ertragsanteil liegt in der Regel zwischen 35 und null Prozent.
Wird dem Piloten eine LoL-Rente von 3000 Euro monatlich ausgezahlt und es wird ein Ertragsanteil von 25 Prozent zugrunde gelegt, unterliegen von diesen 3000 Euro lediglich 750 Euro der Steuer.
Für die restlichen 2250 Euro der Rente aus Loss-of-Licence-Versicherung muss der Pilot keine Steuern zahlen.
Sozialabgaben fallen bei einer Auszahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung der dritten Schicht ebenfalls regelmäßig nicht an.
Die Loss-of-Licence-Versicherung als private Absicherung bietet dem Piloten die größtmögliche Flexibilität, sowohl bei der Auswahl des richtigen Angebotes, als auch bei einem Arbeitgeberwechsel.
Auch aus steuerlicher Sicht bei der Auszahlung einer Leistung ist die private Form der LoL-Versicherung aufgrund einer niedrigeren Steuer die beste Wahl.
Weil die steuerliche Behandlung davon abhängt, ob die LoL-Versicherung als Lösung der 1. Schicht (z. B. Rürup), der 2. Schicht (betrieblich) oder der 3. Schicht (privat) abgeschlossen wird. Die Einordnung ist wichtig, weil sie die Absetzbarkeit der Beiträge und die Besteuerung der Auszahlung beeinflusst.
Das kommt auf die Schicht an. In der Praxis wird häufig geprüft, ob und in welchem Umfang Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Wichtig ist, dass man vor Abschluss versteht, welche Variante man wählt – ergänzend: Hinweise zur Loss-of-Licence-Versicherung.
Bei der betrieblichen LoL-Versicherung (z. B. über Entgeltumwandlung) unterscheiden sich Einzahlungs- und Auszahlungsphase. Im Leistungsfall kann die Auszahlung steuerlich und sozialversicherungsrechtlich relevant sein. Details zur betrieblichen Variante findest du hier: betriebliche Loss-of-Licence-Versicherung.
Bei privaten Verträgen (3. Schicht) kann die Besteuerung im Leistungsfall anders ausfallen als bei geförderten oder betrieblichen Lösungen. Entscheidend ist, wie die Auszahlung steuerlich einzuordnen ist (z. B. Ertragsanteil) und welche Laufzeit zugrunde liegt. Für die passende Absicherungshöhe: Loss-of-Licence – wie hoch absichern?.
Das hängt von der Vertragsart ab. Bei manchen betrieblichen Konstellationen können Sozialabgaben im Leistungsfall eine Rolle spielen. Bei privaten Lösungen ist die Behandlung häufig anders. Deshalb sollte die Entscheidung nicht nur „wegen Steuern“ getroffen werden, sondern nach Gesamtkonzept und Existenzsicherung.
In der Regel ist die grundsätzliche Entscheidung für eine der drei Schichten langfristig. Genau deshalb ist eine saubere Vorprüfung sinnvoll, bevor man sich festlegt – zum Beispiel über eine Prüfung bestehender Unterlagen: Überprüfung LoL-Versicherung.
Am besten wird zuerst die gewünschte Absicherung (Endalter, Rentenhöhe, Klauseln) sauber definiert und anschließend geprüft, welche Vertragsform dazu passt. Wenn du ein konkretes Angebot möchtest: Angebot anfordern.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.