• Warum prüfen? Wenn Klauseln im Ernstfall nicht leisten
  • Typische Fallstricke: Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen erkennen
  • Deckungslücken vermeiden: Medical, Tauglichkeitsklasse und Lizenzverlust richtig geregelt
  • Prüfablauf: Welche Unterlagen benötigt werden
  • Kostenlos & unverbindlich: Prüfung oder Angebot anfordern

Inhaltsverzeichnis

Pilotenversicherung

Überprüfung der BU-Versicherung für Flugschüler und Piloten

Warum die Pilotenversicherung überprüft werden sollte

In unserer täglichen Praxis begegnen uns oft Fälle, in den ein Pilot zwar über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, diese aber auch sehr oft nur einen unzureichenden Versicherungschutz bietet.
Im schlimmsten aller Fälle ist der Flugzeugführer nur mit einer normalen BU-Versicherung ausgestattet, die ihm bei einem Lizenzverlust den denkbar schlechtesten Schutz bietet.
Etwas besser sieht es aus, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, die eine Loss of Licence Klausel beinhaltet.
Doch auch hiermit ist nicht sichergestellt, dass es sich um eine Absicherung handelt, die den Bedarf eines Piloten auch so abdeckt, wie es bei einem Lizenzverlust notwendig ist.

Die Pilotenversicherung, die zwar eine LoL-Klausel enthält, den Versicherungsschutz jedoch durch viele Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen quasi durch die Hintertür wieder aushebelt, ist mit Sicherheit nicht die erste Wahl für einen Flugzeugführer.

Auch dies sehen wir leider immer wieder in unserer täglichen Arbeit. Ein Pilot hat eine Fluguntauglichkeitsversicherung, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch eine Loss of Licence Klausel enthält.
Bei genauer Betrachtung genau dieser Fluguntauglichkeitsklausel stellt sich jedoch oft heraus, dass sie sehr viele Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen enthält, die dem Piloten beim Abschluss nicht bewusst waren.

Kommt es zum Lizenzverlust aus gesundheitlichen Gründen, passiert es nicht selten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung ablehnt, obwohl doch eine Loss of Licence Klausel vereinbart war.
Der Versicherer beruft sich in dann auf vertraglich vereinbarte Ausschlüsse oder Einschränkungen im Versicherungsschutz.
Die Folge ist, dass der Flugzeugführer trotz einer Pilotenversicherung keine Zahlung aus seiner Versicherung erhält und obwohl er seinen Beruf wegen des Lizenzverlustes nicht mehr ausüben darf ohne finanzielle Absicherung dasteht.

Leider trifft dieses Schicksal nicht wenige Piloten, die eine Pilotenversicherung in dem Glauben abgeschlossen haben, sich gegen den Verlust der Tauglichkeitsklasse abgesichert zu haben.
Der gute Glaube, man wäre durch eine vermeintlich gute Pilotenversicherung abgesichert, erweist sich dann leider allzu oft als Irrglaube.

Eine Prüfung vorliegender Angebote oder einer bestehenden Pilotenversicherung durch einen Fachmann ist aus diesen Gründen sinnvoll.
Ein Pilot sollte die Überprüfung von Angeboten oder bestehender Loss of Licence Versicherungen keinesfalls einem beliebigen Vermittler anvertrauen.
Sehr viele Vermittler sind in der Absicherung von Piloten schlichtweg nicht informiert genug, um die Problematik und Thematik dieser Berufsgruppe ausreichend zu kennen.
Als langjähriger Experte in der Pilotenversicherung und Flugschülerversicherung sind wir in der Lage, die Fallstricke falscher oder unzureichender Absicherungen zu erkennen und darauf hinzuweisen.

Typische Deckungslücken in der Pilotenversicherung

In der Praxis sind es selten „offensichtliche“ Fehler, sondern Formulierungen im Kleingedruckten, die im Leistungsfall zu Problemen führen. Genau deshalb lohnt sich die Prüfung der Loss of Licence Klausel und der gesamten Bedingungen.

Achten Sie insbesondere auf diese Punkte:

  • Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen, die den Schutz faktisch entwerten
  • unklare Definitionen zu Medical, Tauglichkeitsklasse und Lizenzverlust
  • Formulierungen, die im Leistungsfall schwer nachweisbar sind
  • Regelungen, die eine Leistung nur unter zusätzlichen Voraussetzungen vorsehen
  • Widersprüche zwischen Werbeaussage und tatsächlicher Klausel

Was bei Medical und Lizenzverlust in der Praxis wirklich zählt, finden Sie auch unter Hinweise zur Loss of Licence Versicherung.

So läuft die Prüfung Ihrer Pilotenversicherung ab

Damit Sie eine verlässliche Einschätzung erhalten, prüfen wir nicht nur „ob“ eine Klausel vorhanden ist, sondern wie sie formuliert ist und ob sie in der Praxis trägt.

Für die Überprüfung benötigen wir in der Regel:

  • Versicherungsschein/Police und Nachträge
  • vollständige Bedingungen inklusive der Fluguntauglichkeitsklausel
  • vorliegende Angebote, die Sie vergleichen möchten

Sie erhalten anschließend eine klare Rückmeldung, ob Ihre Absicherung belastbar ist oder ob kritische Lücken bestehen. Wenn eine Optimierung sinnvoll ist, können Sie direkt ein individuelles Angebot anfordern.

Kurz-Check: 7 Fragen vor der Unterschrift

Wenn Sie ein Angebot vorliegen haben, klären Sie diese Fragen, bevor Sie unterschreiben:

  • Ist der Lizenzverlust eindeutig als Auslöser geregelt?
  • Gilt die Regelung klar bei Verlust der Tauglichkeitsklasse?
  • Gibt es Ausschlüsse, die den Schutz im Kern betreffen?
  • Enthält die Klausel Einschränkungen, die erst im Leistungsfall auffallen?
  • Sind die Bedingungen nachvollziehbar und frei von Interpretationsspielraum?
  • Wie ordnet sich das Angebot im Vergleich ein?
  • Erfüllt die Absicherung wichtige Qualitätsmerkmale, wie sie bei der besten Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten beschrieben sind?

Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Lassen Sie Ihre Pilotenversicherung vom Experten überprüfen oder fordern Sie sich Ihr Angebot Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten an!

FAQ: Prüfung der Pilotenversicherung

Weil eine vorhandene Loss of Licence Klausel allein noch nicht bedeutet, dass im Leistungsfall auch tatsächlich gezahlt wird. Häufig enthalten Klauseln Ausschlüsse oder Leistungseinschränkungen, die erst bei genauer Prüfung sichtbar werden.
Im Kern geht es darum, ob der Lizenzverlust bzw. der Verlust der Tauglichkeitsklasse praxistauglich geregelt ist und ob die Fluguntauglichkeitsklausel durch Einschränkungen entwertet wird.
Üblicherweise benötigen wir Police/Versicherungsschein, Nachträge sowie die vollständigen Bedingungen inklusive der vereinbarten Loss of Licence Klausel. Bei Angeboten genügt in der Regel das vollständige Angebotspaket.
Dann zeigen wir Ihnen, welche Regelungen problematisch sind und welche Alternativen es gibt. Zur Einordnung nutzen Sie auch den Loss of Licence Vergleich und die Hinweise zu typischen Fallstricken unter Hinweise zur Loss of Licence Versicherung.
Nein. Die Prüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie möchten, können Sie im Anschluss ein Angebot anfordern.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen zur Überprüfung oder fordern Sie direkt Ihr Angebot Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten an. So vermeiden Sie, dass eine vermeintliche Absicherung sich später als Irrglaube herausstellt.