• Warum eine Pilotenversicherung nötig ist – und warum „normale BU“ oft nicht reicht
  • Medical, Tauglichkeitsklasse und Lizenzverlust: wann die Absicherung greifen muss
  • Fluguntauglichkeitsklausel: worauf es in der Praxis wirklich ankommt
  • Checkliste für eine gute Pilotenversicherung

Inhaltsverzeichnis

Pilotenversicherung

BU-Versicherung für Flugschüler und Piloten

Die Pilotenversicherung

Die Pilotenversicherung ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung für Flugzeugführer und Cockpitpersonal.
Man kennt sie auch unter den Namen Loss of Licence Versicherung oder LoL-Versicherung.

Warum ein Pilot eine spezielle Berufsunfähigkeits­versicherung benötigt

Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht auf den Bedarf eines Piloten abgestellt.
Ein Flugzeugführer benötigt eine Pilotenversicherung.
Dies ist eine BU-Versicherung mit einer besonderen Vereinbarung für Cockpitpersonal.

Was die Pilotenversicherung von der normalen BU-Versicherung unterscheidet, ist die besondere Vereinbarung, die auf die speziellen Anforderungen des Cockpitpersonals ausgerichtet ist.
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dann, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mehr als 50 Prozent auszuüben.
Dieser Zustand muss für sechs Monate bestanden haben und voraussichtlich dauernd fortbestehen.

Allerdings kann ein Flugzeugführer auch bei einer Erkrankung, wegen der er das Medical nicht mehr besteht und daraufhin die Tauglichkeitsklasse und die Fluglizenz verliert, seinen Beruf zumindest theoretisch noch zu mehr als 50 Prozent ausüben.
Somit wäre der Pilot nach den Bedingungen einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht berufsunfähig und könnte keine Leistung in Anspruch nehmen.

Die Pilotenversicherung ist eine BU-Versicherung, die um eine Sondervereinbarung für Cockpitpersonal erweitert ist.
In dieser Sondervereinbarung wird vertraglich vereinbart, dass der Pilot bereits dann als fluguntauglich gilt, wenn er die Lizenz beziehungsweise die Tauglichkeitsklasse eins aus gesundheitlichen Gründen verliert.
Dies ist ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ein Flugzeugführer auch eine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, wenn nach den normalen Versicherungsbedingungen der BU-Versicherung noch gar keine Berufsunfähigkeit vorläge.

Aber auch bei der Pilotenversicherung gibt es große Unterschiede.
Es existieren am Markt Pilotenversicherungen mit gefährlichen Fluguntauglichkeitsklauseln, die sich im Leistungsfall als mehr als trügerisch herausstellen.
Diese Absicherungen beinhalten zwar eine Loss of Licence Klausel, die den Piloten vermeintlich bei einem Lizenzverlust schützt, jedoch sind hierin Ausschlüsse und Einschränkungen des Versicherungsschutzes enthalten, die es der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht, die Leistung bei Lizenzverlust aus vielerlei Gründen zu verweigern.

Deshalb muss ein Flugzeugführer darauf achten, dass in seiner Pilotenversicherung eine hervorragende Loss of Licence Klausel enthalten ist.
Eine LoL-Versicherung, die nicht bedarfsgerecht ist und den Piloten in einer trügerischen Sicherheit wägt, ist im Zweifelsfall so gut wie keine Absicherung.

Gerne überprüfen wir Angebote für die Pilotenversicherung, die Ihnen bereits vorliegen und Ihre bestehenden Pilotenversicherung auf Deckungslücken und Schwachstellen. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Was eine gute Pilotenversicherung beinhalten sollte

Eine hervorragende Pilotenversicherung muss die folgenden Punkte vollumfänglich erfüllen:

Fluguntauglichkeitsklausel
Verlust Tauglichkeitsklasse versichert
explizit Tauglichkeitsklasse versichert
Lizenzverlust muss versichert sein
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Verzicht auf konkrete Verweisung
Psyche mitversichert
verkürzter Prognosezeitraum
Arbeitgeberwechsel unproblematisch
keine Beschränkung auf Vollzeitstelle

Nur, wenn diese Kriterien in der Vereinbarung für Cockpitpersonal enthalten sind, kann der Flugzeugführer sicher sein, eine hervorragende Pilotenversicherung zu haben.

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FAQ zur Pilotenversicherung

Eine Pilotenversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Vereinbarung für Cockpitpersonal. Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz auch dann greifen kann, wenn der Flugzeugführer sein Medical bzw. die Tauglichkeitsklasse 1 verliert und damit ein Lizenzverlust droht. Details zur Ausgestaltung finden Sie auch unter Loss-of-Licence-Klauseln.
Eine normale BU-Versicherung knüpft an die Frage an, ob der Beruf zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ein Flugzeugführer kann jedoch trotz Verlust des Medical theoretisch noch Tätigkeiten ausüben, die nach BU-Definition nicht zwingend als Berufsunfähigkeit gelten. Eine passende Vereinbarung für Cockpitpersonal schafft hier den entscheidenden Unterschied.
Der Schutz ist dann sinnvoll, wenn vertraglich geregelt ist, dass der Verlust der Tauglichkeitsklasse (insbesondere Klasse 1) bzw. der Fluglizenz aus gesundheitlichen Gründen als versicherter Auslöser anerkannt wird. Worauf es bei der Klausel ankommt, lesen Sie unter Loss-of-Licence-Klauseln sowie in den Hinweisen zur Loss-of-Licence-Versicherung.
Kritisch sind Klauseln mit Ausschlüssen und Einschränkungen, die im Leistungsfall dazu führen können, dass trotz Lizenzverlust keine Leistung erfolgt. Relevant sind unter anderem Formulierungen zur Verweisung und zur Anerkennung des Auslösers. Eine vertiefte Einordnung finden Sie unter beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten und im Überblick zu Loss-of-Licence-Klauseln.
Mit einem Verzicht auf abstrakte Verweisung kann der Versicherer den Versicherten nicht auf einen theoretisch möglichen anderen Beruf verweisen. Gerade bei Cockpitpersonal ist das ein zentrales Qualitätsmerkmal, weil es um eine klare, praxistaugliche Leistungsentscheidung geht.
Wird zusätzlich auf die konkrete Verweisung verzichtet, bedeutet das, dass die LoL-Versicherung auch dann die versicherte Rente weiterzahlt, wenn der Versicherte Pilot tatsächlch eine andere Tätigkeit ausübt.
Wird auf die konkrete Verweisung verzichtet, zahlt die Loss-of-Licence Versicherung die Rente so lange weiter bis die Tauglichkeitsklasse wiedererlangt wird, längstens bis zum vereinbarten Endalter.
Ja. Wenn Sie bereits einen Vertrag oder ein Angebot haben, lohnt sich eine Prüfung der Bedingungen auf Deckungslücken und Schwachstellen, insbesondere in der Vereinbarung für Cockpitpersonal. Nutzen Sie dafür die Seite Prüfung Pilotenversicherung.
Sie können Ihr Angebot direkt über die Seite Angebot Pilotenversicherung anfordern. So lässt sich prüfen, welche Absicherung in Ihrem Fall zur gewünschten Rentenhöhe und Laufzeit passt.